Neue gesetzliche Regelung
Permanent verändern sich die Gesetze
und die dazugehörenden Ausführungsverordnungen. Wir versuchen mit diesem Beitrag, Sie unter anderem bautechnisch ein wenig auf dem Laufenden zu halten. Dies geschieht ohne Gewähr. Die Kenntnis hierüber soll Ihnen ermöglichen, die Höhe Ihrer Instandhaltungsrücklage besser planen zu können.
aktuell:
01.01.2021: Die neue Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist in Kraft getreten.
01.01.2021: Rauchmelder bzw. Rauchwarnmelder müssen in allen Haushalten installiert sein. Die Aufklärungskampagne "Rauchmelder retten Leben" wurde 2000 in Berlin angestoßen, aber es dauerte in diesem Bundesland bis zum vorgenannten Stichtag, bis Rauchmelder in allen Wohnungen zur Pflicht wurden. Ausnahme: Sachsen
Links:
https://de.wikipedia.org/wiki/Brandmelder#Rauchwarnmelderpflicht - Stand: 18.11.2020 17:18 Uhr (Abruf am 18.02.2020: 12:18 Uhr)
https://www.n-tv.de/ratgeber/Ein-guter-Rauchmelder-muss-nicht-teuer-sein-article22242321.html - Stand: 21.11.2020 17:31 Uhr (Abruf am 18.02.2020: 12:18 Uhr)
01.12.2020: Das neue Wohnungseigentumsgesetz (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz - WEMoG) tritt in Kraft.
01.11.2020: Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist in Kraft getreten. Highlights:
a) Einbauverbot von Ölheizungen ab 2026.
Heizkessel, die vor dem 1.1.1991 eingebaut oder aufgestellt wurden, dürfen dann gar nicht mehr betrieben werden. Die Gas- oder Ölheizkessel, die 1991 oder später eingebaut wurden, dürfen nur 30 Jahre lang betrieben werden. Damit müssen Kessel aus den Jahr 1991 nach 2021 erneuert werden. - Wie alt ist Ihr Heizkessel?
Es gibt eine Austauschprämie, wenn die alte Ölheizung durch ein klimafreundlicheres Modell ersetzt wird. Sie soll bei 40 Prozent der Investitionskosten liegen und der Heizungsaustausch zudem von der Steuer abgesetzt werden können.
Hybridlösungen sollen sowohl im Neu- als auch Altbau noch nach 2026 möglich sein.
b) Wegfall des Förderdeckels für Solaranlagen
Die bisherige Begrenzung von 52 Gigawatt installierter Leistung ist aufgehoben. Damit werden neue Solaranlagen auch in Zukunft über die Ökostrom-Umlage gefördert.
künftig bzw. in Planung:
2026:
Reine Öl- und Kohleheizungen werden verboten.
2025:
Hamburg: Bei Dächern von Bestandsgebäuden, die erneuert werden, besteht eine Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen. - 1. Rechtsverordnung zum Hamburgischen Klimaschutzgesetz vom 22.12.2020
2023:
Berlin: voraussichtlich: Einführung einer Solarpflicht (Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen) für die Eigentümer*innen aller Berliner Dächer. Bei Bestandsgebäuden gilt dies, sofern eine grundlegende Dachsanierung erfolgt. - Entwurf des "Solargesetz Berlin" - Bei den Dächern öffentlicher Gebäude greift der im März 2020 vom Senat beschlossene "Masterplan Solarcity".
2021:
Schleswig-Holstein: Bei Austausch von Heizungen in allen Häusern, die vor 2009 gebaut worden sind, soll mindestens 15 % des Jahresbedarfs durch erneuerbare Energie gedeckt werden. - Gesetzesentwurf; Beschluss soll im Herbst 2021 erfolgen
ab Mitte 2021: Hamburg: Beim Austausch von Heizungen sollen 15% des Wärmeenergiebedarfs aus erneuerbaren Quellen gedeckt werden. - 1. Rechtsverordnung zum Hamburgischen Klimaschutzgesetz vom 22.12.2020
erstellt am 04.11.2020/DW
letzte Änderung: 19.02.2021/DW