Die nächste WEG-Reform ist auf dem Weg!
Die Politik hat es geschafft: Am 01.12.2020 tritt das neue WEG in Kraft.
Damit ist das parlamentarische Verfahren abgeschlossen. Das neue WEG heißt richtigerweise: Gesetz zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz – WEMoG).
Die Kernpunkte des neuen WEG 2020 oder WEMoG sind
- Anspruch auf Einbau von privaten E-Ladesäulen,
- Energetische Sanierung,
- Online-Teilnahme an den Eigentümerversammlungen,
- Einsicht in Verwaltungsunterlagen,
- Zertifizierte Verwalter sowie
- die leichtere Umsetzung - sofern dies auf eigene Kosten der Wohnungsnutzer (Eigentümer und/oder Mieter) erfolgt - von
- barrierefreiem Aus- und Umbau von Wohnungen,
- Maßnahmen zum Einbruchschutz und
- Glasfaseranschluss
Zukunft:
Es werden Klagen erwartet, um insbesondere die Begrifflichkeiten des neuen WEMoG zu klären.
Ob und inwieweit Anfechtungsklagen der einzelnen EigentümerInnen zu erwarten sind, bleibt bis zu den nächsten Eigentümerversammlungen abzuwarten.
Ab dem 02.01.2021 sollten Sie Ihren WEG-Verwalter befragen, ob die notwendigen Weiterbildungsstunden erbracht worden sind. Lassen Sie sich diese ruhig nachweisen.
Historie:
25.10.2020: Wie der Haufe-Verlag per Mail am 28.10.2020 mitteilte, tritt die WEG-Reform am 01.12.2020 in Kraft, nachdem diese Gesetz am 22.10.2020 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde (BGBl. I 2020, S. 2187).
09.10.2020: Der Bundesrat stimmt dem Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages zu (Grunddrucksache 544/20).
18.09.2020: Der Bundesrat lehnte die Behandlung des neuen Gesetzes zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz – WEMoG) ab mit der Begründung, dass die Mitgliedern des Bundesrates zu wenig Zeit zum Lesen dieses Gesetzes hätten.
Am 17.09.2020 erfolgte ab 16.20 Uhr (geplant), tatsächlich ab 18:50 Uhr die zweite und dritte Beratung im Bundestag binnen 30 Minuten. Der von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz – WEMoG) - Drucksache 19/18791 vom 27.04.2020 unter Berücksichtigung der Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss) - Drucksache 19/22634 wurde mehrheitlich angenommen. Diese Beratungen wurden live aus dem deutschen Bundestag übertragen.
Seit dem 16.09.2020 liegt die Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss) zu neuen WEMoG vor. Dabei handelt es sich um die Einigung der beiden Verhandlungspartner der Koalitionsparteien am 07.09.2020.
Die strittigen Punkte zu dieser Reform wurden am 07.09.2020 von Vertretern der Koalitionsparteien einvernehmlich gelöst. Das Ergebnis dieser Einigung ergibt sich aus der Drucksache 19/22634, der Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss), vom 16.09.2020.
Unsere Mailanforderung vom 10.09.2020 an die beiden Verhandlungspartner der entsprechenden Fraktionen, die Herren Jan-Marco Luczak (CDU) und Johannes Fechner (SPD), wurde bis heute nicht beantwortet.
Neben dem erzielten Ergebnis inhaltlicher Art hätte uns auch interessiert,
- wer an diesen Verhandlungen teilgenommen hat,
- mit welchem Zeitaufwand das verhandelten Ergebnis erreicht wurde?
- welche Kriterien zur Entscheidungsfindung herangezogen wurden?
Allerdings haben wir ja auf diese auch keinen Anspruch. Momentan ist das angedachte neue Wohnungseigentumsgesetz für den/die interessierten Bürger/in eine Art black-box, da die fehlende Einigung der beiden Fraktionsvertreter nicht bekannt ist.
In der Sitzungswoche des Bundestages (07. bis 11.09.2020) ist Wohnungseigentum kein Thema. Es gibt zwar eine Information, wonach das neue Wohnungseigentumsgesetz in der nächsten Woche verabschiedet werden soll.
07.09.2020 Laut einem Artikel der Digital-Redaktion von n-tv.de sollen sich die Rechtspolitiker der beiden Koalitionsparteien auf eine Reform des WEG verständigt haben. Neu ist allerdings, dass die Hausverwalter künftig eine Zertifizierung mitbringen und eine Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer ablegen sollen. Darauf sollen die Wohnungseigentümer diesem Artikel zufolge auch einen einklagbaren Anspruch bekommen. Wie diese Details aussehen, versuchen wir noch zu bekommen.
19.06.2020 veröffentlichten die beiden Parteien der Regierungskoalition per Presseerklärung unter den Titeln "WEG-Reform: Modernisierungen ermöglichen und Eigentümer schützen" (SPD) und "Union schützt Rechte der Wohnungseigentümer" (CDU), dass dieses Gesetzesverfahren damit nicht vor der Sommerpause, die voraussichtlich am 04.07.2020 beginnt, verabschiedet wird.
Die CDU geht davon aus, "eine sorgfältige Beratung muss .. vor Schnelligkeit gehen", während die SPD ausführt, "die WEG-Reform sorgfältig aber zügig zu beraten." Dies haben sich die SPD zusammen mit BMJV und Union einvernehmlich vorgenommen.
Ein weiteres Berichterstatter-Gespräch findet noch in der nächsten Sitzungswoche (vom 29.06.-03.07.2020) statt.
27.05.2020: Anhörung der neun Sachverständigen (Kurzbericht vom 28.05.2020 des Deutschen Bundestages)
06.05.2020: 1. Lesung im Deutschen Bundestag - und damit ein Tag früher als bisher geplant (fand ab 17:40 Uhr statt).
Diese Lesung soll bis 18:10 Uhr, also 30 Minuten, dauern, so der geplante Sitzungsverlauf laut der Homepage des Deutschen Bundestag (Stand: 04.05.2020 17:04 Uhr). Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass zwischen den Fraktionen kein Einvernehmen über die Tagesordnung dieser 157. Sitzung besteht. Mit zeitlichen Verschiebung oder gar Streichungen von Tagesordnungspunkten muss daher in Zeiten von Covid-19 bzw. Corona gerechnet werden. An dieser Stelle sei auf die Ankündigung des Deutschen Bundestages verwiesen.
Die erste Lesung bzw. Beratung wird übrigens live im Internet auf der Homepage des Deutschen Bundestages übertragen.
Die Vorlage der Bundesregierung soll nach 30-minütiger Debatte zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen werden. Die Federführung soll beim Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz liegen.
Bei rund 29 Paragraphen ergibt sich rechnerisch eine Debattierzeit von etwas mehr als eine Minute pro Paragraph - für alle Parteien. Die Darstellung dieser Überlegung mag gerne als sarkastisch angesehen werden.
Das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG), wie das zur Reform anstehende WEG heißt, wird als Drucksache 19/18791 vom 27.04.2020 geführt. Es handelt sich hierbei um den Gesetzentwurf der Bundesregierung "Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz – WEMoG)" vom 27.04.2020. Die Kurzbezeichnung im Referentenentwurf lautet dagegen WEModG.
23.03.2020: Die Bundesregierung hat den Referentenentwurf mit einigen Änderungen verabschiedet.
14.02.2020: Die Verbände hatten bis zu diesem Stichtag Gelegenheit, zu dem Referentenentwurf zur WEG-Reform Stellung zu nehmen
13.01.2020: Der Referentenentwurf (WEModG) liegt vor. Dieser dient den Parteien als erste orientierende Grundlage für die Kompromissfindung zu dem neuen Gesetz.
Damit Sie eine Vorstellung haben, was seitens der Politik geplant ist, haben wir das WEG 2007 dem Referentenentwurf in der Fassung vom 13.01.2020 gegenüber gestellt. Diese Synopse (Gegenüberstellung) des WEG finden Sie hier.
27.08.2019: Der Referentenentwurf liegt vor und bezieht sich auch auf den Abschlussbeschlussbericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG). Die nächste Reform für das Wohnungseigentumsgesetz ist somit auf dem Weg.
Als Basis für diese Aktivitäten kann der Koalitionsvertrag zwischen der CDU, CSU und SPD für die 18. Legislaturperiode angesehen werden.
Artikel in der Presse:
Zu einer Veranstaltung der Verbrauchschutzorganisation Wohnen im Eigentum e.V. 28.09.2019 hat die Berliner Zeitung „Der Tagesspiegel“ einen bemerkenswerten Artikel mit dem Titel „Verwalter mit grundsätzlich unbeschränkter Vertretungsvollmacht“ geschrieben.
Diesen Artikel folgte am 02.10.2019 ein weiterer mit dem Titel „Weniger Rechte für die Eigentümer - Was sich mit dem neuen Wohnungseigentumsgesetz ändern würde“.
Zur Diskussion stehen u.a. derzeit folgende Themenbereiche:
- Gestattung baulicher Veränderung
- Eintragung von Beschlüssen in das Grundbuch
- Online-Teilnahme an Eigentümerversammlung
- Umlaufbeschlüsse in Textform (zum Beispiel: Email, SMS, Fax)
- Einberufungsverlangen in Textform
- Aufhebung der Beschluss-Sammlung
- Aufhebung des Beschussfähigkeitsquorums
- Erstellung eines Vermögensberichtes
- Vereinfachung der Betriebskostenabrechnung für vermietete Eigentumswohnung
Die Verbände hatten bis zum 14.2.2020 Gelegenheit, zu dem Gesetzentwurf zur WEG-Reform Stellung zu nehmen. Warum nicht auch SIE als betroffene/r Eigentümer/in?
Ihre Anregungen interessieren auch die Parteivertreter, soweit bekannt. Ihre/n/r Ansprechpartner/in, die als Berichterstatter ihrer jeweiligen Partei sind, in alphabetischer Reihenfolge für Ihre Anregungen:
- CDU/CSU: Herr Sebastian Steineke - Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
- FDP: Frau Katharina Willkomm - Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Herr Christian Kühn - Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
- SPD: Herr Michael Groß - Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz ist unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zu erreichen. Als erster Ansprechpartner wäre Herr Wolfram Marx (Referatsleiter) zu nennen.
Kontaktieren Sie nach Möglichkeit ALLE vorgenannten. Aber, erwarten Sie bitte nicht unbedingt eine Rückantwort. Wenn Sie wollen, können Sie uns ins cc oder bcc Ihrer Email setzen. Vielen Dank im Voraus.
Wir bleiben weiter für Sie dran.
erstellt am 25.09.2019 / DW
zuletzt geändert am 01.11.2020/ DW