Gerichtlicher Kostenvorschuss bei WEG-Klagen und Rechtsschutzversicherungen
Seit der WEG-Novellierung (01.07.2007) muss binnen eines Monats nach der Eigentümerversammlung Klage beim zuständigen Gericht eingereicht werden, sofern einer oder mehrere gefassten Beschlüsse gerichtlich überprüft werden sollen.
Eine Voraussetzung für ein Urteil ist, dass der Kostenvorschuss an das entsprechende Gericht gezahlt wird. Dieser Betrag ist in der Regel binnen 14 Tagen nach Eingang dieses Bescheides zu leisten.
Wer nun seine Rechtsschutzversicherung einschaltete hat, sollte rechtszeitig klären, wer und wie schnell die gerichtliche Kostenvorschuss gezahlt wird. Denn ein verspäteter Eingang dieser Zahlung beim zuständigen Gericht führt zur Abweisung Ihrer Klage. Ein Urteil wird dann – unabhängig aller Fakten – nicht gesprochen.
Daher kann es auf Grund der knappen Frist von 14 Tagen notwendig sein, den vom Gericht geforderten Betrag erst aus eigener Tasche vorzustrecken und dann dieses Geld vom Versicherer zurückzufordern.
Unser Tipp:
Sprechen Sie die genaue Vorgehensweise mit Ihrem Versicherer ab und lassen Sie sich eine Bestätigung des geleisteten Kostenvorschusses nachweisen.
Sollten Sie sich vollständig auf die Versicherer verlassen, könnte es passieren, dass Sie kein Urteil bekommen.
27.12.2012 – zuletzt geändert am 30.04.2017 - Dieter Walinski
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