Was kommt in der Zukunft auf die Wohnungseigentümer zu?
Momentan überschlagen sich die Ereignisse, die die Wohnungseigentümer betreffen werden. Wir haben die bisherigen Maßnahmen für Sie dargestellt. Diese Aufstellung ist nicht abschließend
und nicht tagesaktuell:
Was |
Maßnahme: | wann: | Quelle: | Stand: | inhaltlich: |
Dämmung: oberste Geschossdecke | Dämmpflicht | ab 01.01.2016 | EnEV §10 Absatz 3 |
Eigentümer von Wohngebäuden sowie von Nichtwohngebäuden, die nach ihrer Zweckbestimmung jährlich mindestens vier Monate und auf Innentemperaturen von mindestens 19 Grad Celsius beheizt werden, müssen dafür sorgen, dass zugängliche Decken beheizter Räume zum unbeheizten Dachraum (oberste Geschossdecken), die nicht die Anforderungen an den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2 : 2013-02 erfüllen, nach dem 31. Dezember 2015 so gedämmt sind, dass der Wärmedurchgangskoeffizient der obersten Geschossdecke 0,24 Watt/(m2•K) nicht überschreitet. |
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Energieeinsparverordnung (EnEV) - Stand: 24.10.2015 |
§ 1 dieser Verordnung: |
bis 2050 |
EnEV |
22.09.2019 |
Zweck dieser Verordnung ist die Einsparung von Energie in Gebäuden. In diesem Rahmen und unter Beachtung des gesetzlichen Grundsatzes der wirtschaftlichen Vertretbarkeit soll die Verordnung dazu beitragen,dass die energiepolitischen Ziele der Bundesregierung, insbesondere ein nahezu klimaneutraler Gebäudebestand bis zum Jahr 2050, erreicht werden |
Grundsteuer |
Neuregelung der Erfassungsbasis |
ab 01.01.2022 |
25.04.2020 |
Die Grundsteuer wird ab dem 01.01.2020 neu geregelt. Als erster Hauptfeststellungszeitpunkt für die Feststellung der Grundsteuerwerte nach den neuen Bewertungsregeln ist der 1. Januar 2022 vorgesehen. (Parlamentsnachrichten) | |
Heizung mit Öl betrieben |
Verbot eines Neueinbaus |
ab 2026 |
Klimapaket |
20.09.2019 |
Die Details stehen noch aus. |
Vorzeitiger Austausch einer Ölheizung |
bis 31.12.2015 |
Klimapaket |
22.09.2019 |
Fördermaßnahmen bis zu 40% |
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Heizkessel, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen beschickt werden |
max. Nutzungsdauer: 30 Jahre |
fortlaufend |
22.09.2019 |
Eigentümer von Gebäuden dürfen Heizkessel, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen beschickt werden und nach dem 1. Januar 1985 eingebaut oder aufgestellt worden sind, nach Ablauf von 30 Jahren nicht mehr betreiben. |
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31.12.2020 | 25.04.2020 | Die Heizanlagen, die vor 1990 installiert wurden, gelten als alt und sind zu ersetzen. | |||
Reform des WEG`s |
Laut Christine Lambrecht, |
n.n. |
Abschlussbericht liegt vor. |
22.09.2019 |
Auf Grundlage des Abschlussberichts wird bis Ende des Jahres (ist ist wohl das Jahr 2019 gemeint) ein Gesetzentwurf erarbeitet werden. |
Referentenentwurf | 2019 | ||||
Beschluss der Bundesregierung | 23.03.2020 | ||||
1. Lesung im Bundestag | 07.05.2020 | 25.04.2020 | Die Koalitionsparteien wollen, so hat es den Anschein, dieses Gesetz schnell und zügig durchbringen. Debatten und/oder Diskussionen stören und lenken von wichtigeren Sachen ab. | ||
2. Lesung im Bundestag | n.n. | ||||
3. Lesung im Bundestag | noch vor der Sommerpause, die am 04.07.2020 beginnen soll | ||||
Diese Aufstellung basiert auf den Daten und Informationen, die öffentlich zugängig sind. | |||||
Stand: 20.09.2019/DW | |||||
zuletzt geändert am 25.04.2020 |