Was kommt in der Zukunft auf die Wohnungseigentümer zu?

Momentan überschlagen sich die Ereignisse, die die Wohnungseigentümer betreffen wer­den. Wir haben die bisherigen Maßnahmen für Sie dargestellt. Diese Aufstellung ist nicht abschließend

und nicht tagesaktuell:

 

Was

Maßnahme: wann: Quelle: Stand: inhaltlich:
Dämmung: oberste Geschossdecke  Dämmpflicht  ab 01.01.2016 EnEV §10 Absatz 3  

Eigentümer von Wohngebäuden sowie von Nichtwohngebäuden, die nach ihrer Zweckbestimmung jährlich mindestens vier Monate und auf Innentemperaturen von mindestens 19 Grad Celsius beheizt werden, müssen dafür sorgen, dass zugängliche Decken beheizter Räume zum unbeheizten Dachraum (oberste Geschossdecken), die nicht die Anforderungen an den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2 : 2013-02 erfüllen, nach dem 31. Dezember 2015 so gedämmt sind, dass der Wärmedurchgangskoeffizient der obersten Geschossdecke 0,24 Watt/(m2•K) nicht überschreitet.

Energieeinsparverordnung  (EnEV) - Stand: 24.10.2015

§ 1 dieser Verordnung:

bis 2050

EnEV

22.09.2019

Zweck dieser Verordnung ist die Einsparung von Energie in Gebäuden. In diesem Rahmen und unter Beachtung des gesetzlichen Grundsatzes der wirtschaftlichen Vertretbarkeit soll die Verordnung dazu beitragen,dass die energiepolitischen Ziele der Bundesregierung, insbesondere ein nahezu klimaneutraler Gebäudebestand bis zum Jahr 2050, erreicht werden

Grundsteuer

Neuregelung der Erfassungs­basis

ab 01.01.2022

 

25.04.2020

Die Grundsteuer wird ab dem 01.01.2020 neu geregelt. Als erster Hauptfeststellungszeitpunkt für die Feststellung der Grundsteuerwerte nach den neuen Bewertungsregeln ist der 1. Januar 2022 vorgesehen. (Parlamentsnachrichten)  

Heizung mit Öl betrieben

Verbot eines Neueinbaus

ab 2026

Klimapaket

20.09.2019

Die Details stehen noch aus.

 

Vorzeitiger Austausch einer Ölheizung

bis 31.12.2015

Klimapaket

22.09.2019

Fördermaßnahmen bis zu 40%

Heizkessel, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen beschickt werden

max. Nutzungsdauer: 30 Jahre

fortlaufend

EnEV §10 Absatz 1

22.09.2019

Eigentümer von Gebäuden dürfen Heizkessel, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen beschickt werden und nach dem 1. Januar 1985 eingebaut oder aufgestellt worden sind, nach Ablauf von 30 Jahren nicht mehr betreiben.

    31.12.2020   25.04.2020 Die Heizanlagen, die vor 1990 installiert wurden, gelten als alt und sind zu ersetzen.

Reform des WEG`s

Laut Christine Lambrecht,
Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz: "Wir werden bauliche Maßnahmen zur Förderung der
Elektromobilität erleichtern."

n.n.

Abschlussbericht liegt vor.

22.09.2019

Auf Grundlage des Abschlussberichts wird bis Ende des Jahres (ist ist wohl das Jahr 2019 gemeint) ein Gesetzentwurf erarbeitet werden.

  Referentenentwurf 2019      
  Beschluss der Bundesregierung 23.03.2020      
  1. Lesung im Bundestag 07.05.2020    25.04.2020 Die Koalitionsparteien wollen, so hat es den Anschein, dieses Gesetz schnell und zügig durchbringen. Debatten und/oder Diskussionen stören und lenken von wichtigeren Sachen ab.
  2. Lesung im Bundestag n.n.      
  3. Lesung im Bundestag noch vor der Sommerpause, die am 04.07.2020 beginnen soll      
           
Diese Aufstellung basiert auf den Daten und Informationen, die öffentlich zugängig sind.
 
Stand: 20.09.2019/DW
zuletzt geändert am 25.04.2020