Gerichtskostenvorschuss in einem WEG-Verfahren

Wenn Sie Zweifel an der Richtigkeit an einem gefassten Beschluss haben, steht Ihnen der Weg zu einem Rechtsanwalt und ggfs. der Klageweg offen. Sie können Ihre Klage formlos gegenüber dem zuständigen Gericht innerhalb eines Monats nach der Beschlussfassung einreichen.

Innerhalb zweier Monate nach Beschlussfassung müssen Sie Ihre Klage begründen. Ansonsten wird Ihre Klage abgewiesen. Egal, wie erfolgversprechend der inhaltliche Kern Ihrer Klage war.

Ab dem Zeitpunkt, wo dass Gericht für Sie tätig wird, müssen Sie einen Gerichtskostenvorschuss in Abhängigkeit vom Streitwert zahlen. Den genauen Betrag nennt Ihnen das zuständige Gericht, spätestens bei der Urteilsbegründung. Diesen können Sie auch in § 34 Gerichtskostengesetz nebst Anlage 2 recherchieren. Zur Orientierung: Bei einem Streitwert von EUR 3.000,00 betrug im Juni 2012 der Gerichtskostenvorschuss EUR 267,00.

Eine Zahlungsfrist wird Ihnen vom Gericht nicht mitgeteilt. Schließlich weiß jede/r  - so der Gesetzgeber - auf Grund der Zivilprozessordnung (ZPO) und der Rechtssprechung, dass es sich hierbei um eine „Zahlungsfrist" von derzeit 14 Tagen handelt. Innerhalb dieser Zeit muss Ihr Geld auf dem entsprechenden Gerichtkosten eingegangen sein.

Sie sichern sich damit Ihr Recht, die Begründung Ihrer Klage später einreichen zu können. Um die knappe Zeit bis zum Fristablauf zu nutzen, sollten Sie unverzüglich einen Anwalt Ihres Vertrauens kontaktieren. Dieser sollte die Begründung Ihrer Klage schreiben, die alle relevanten Gesichtspunkte beinhaltet.

Als Alternativer zu einer vollständigen Selbstzahlung der Gerichts- und Anwaltskosten können Sie über den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung für Ihr selbstgenutztes oder vermietetes Wohnungseigentum nachdenken. In diesem Falle klärt Ihr Rechtsanwalt, ob der Versicherer seine Zustimmung zur Kostenübernahme erteilt. Sie tragen dann neben der jährlichen Versicherungsprämie die vereinbarte Selbstbeteiligung.

Unser Tipp:

Schalten Sie stets einen Rechtsanwalt ein, um erfolgreich die formalen Hindernisse eines Gerichtsverfahrens zu umschiffen.

Überlegen Sie rechtzeitig, ob Sie eine Art  „finanzielle Waffengleichheit" zu Ihrer Eigentümergemeinschaft durch Abschluss einer Rechtsschutzversicherung herstellen wollen.

03.06.2013 – zuletzt geändert am 30.04.2017 - Dieter Walinski

 

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