Wohneigentum oder Wohnungseigentum
Zwei Wörter, aber große Unterschiede. Mal wird die Art einer besonderen Nutzung (Wohneigentum) in den Vordergrund gestellt und mal die rechtliche Eigentumsform (Wohnungseigentum).
Wohneigentum beschreibt lediglich die selbstgenutzten Wohnungen. Neben einer Eigentumswohnung, die selbstgenutzt sein muss, zählt auch der Wohnraum in einem Einfamilienhaus dazu (vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Wohneigentum). Das vermietete Reihenhaus zählt z.B. nicht zu dieser Kategorie.
Wohnungseigentum umfasst sowohl selbstgenutzte als auch vermietete Wohnungen. Gewerbeeinheiten als Teileigentum gehörten ebenfalls zur dieser Eigentumsform. Die Grundlage ist im WEG geregelt. So die umgangssprachliche Kurzform für das „Gesetz über das Wohnungs-eigentum und das Dauerwohnrecht (Wohnungseigentumsgesetz)".
Leider werden diese Wörter in der Presse häufig verwechselt. So auch in der aktuellen Ausgabe August 2013 der Verbraucher-Zeitschrift „Finanztest". Auf Seite 52 befindet sich ein kleiner Artikel „Mehr Wohneigentum". Der Überschrift nach handelt es sich um selbstgenutztes Eigentum. Inhaltlich geht es Wohnungen der Gemeinschaften von Wohnungseigentümer/-innen (statistische Beschreibung) – also um die rechtliche Eigentumsform.
Mich stört die journalistische Ungenauigkeit. Verbraucherorganisationen sollen aufklären. Dies geschieht auch durch die richtige Wortwahl.
25.07.2013 – Dieter Walinski