Das Ende der Beschluss-Sammlung?
Die Beschluss-Sammlung soll jetzt doch bleiben. In dem Beschluss der Bundesregierung
vom 23.03.2020 soll die Beschluss-Sammlung wieder in den Gesetzestext aufgenommen worden sein. Da uns dieser nicht vorliegt, beziehen wir uns auf mehrere mündliche Aussagen, u.a. von dem zuständigen Referatsleiter, Herrn Marx.
Der bisherige Text:
Mit der Reform des WEG soll die Beschluss-Sammlung ersatzlos wegfallen. Was bedeutet dies für uns Eigentümer:
Hintergrund / Konsequenzen:
Die Beschluss-Sammlung soll ersatzlos gestrichen werden.
Damit muss der Verwalter diese nicht mehr binnen 5 Tagen (Gerichtsentscheidung) erstellen.
Wie vor dem 01.07.2007 müssen wir als Eigentümer auf das Protokoll der Eigentümerversammlung (Niederschrift) beim Verwalter vor Ort einsehen oder auf die eventuell im Verwaltervertrag vereinbarte postalische Zusendung warten.
Begründung:
Mehraufwand für den Verwalter
Vorteile:
- Kosteneinsparung für die Verwalter, der jedoch nicht eingeschätzt werden kann (vgl. RE 36)
- Durch den Wegfall dieser Verwalteraufgabe wird es keine Reduzierung des Verwalterentgeltes geben. Der Verwalter bekommt somit mehr Geld für seine restlichen Arbeiten. Somit handelt es sich um eine verdeckte Entgelterhöhung zu Gunsten der Verwalter.
- Keine für die Eigentümer
Nachteil:
- Eigentümer erhalten per Beschluss-Sammlung keinen zeitnahen Einblick mehr in die Beschlüsse der Eigentümerversammlung.
- Für die Erstellung der Niederschrift über die Beschlüsse der Wohnungseigentümer (Protokoll) gibt es keine zeitliche Vorgabe mehr. (vgl. RE S.36)
- Die Sicherheit, was auf der Eigentümerversammlung beschlossen worden ist, geht verloren.
- Die Eigentümer zahlen mehr für weniger Arbeit des Verwalters.
Fundstelle/n
RE: Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz – WEModG) vom 14.01.2020
siehe auch: Die nächste WEG-Reform ist auf dem Weg
erstellt am 07.02.2020/DW
zuletzt geändert am 25.04.2020/DW