Der Ersatzzustellungsvertreter

Nach § 45 Absatz 1 WEG ist der Verwalter der Zustellungsvertreter für eine Wohnungseigentümergemeinschaft. Damit erhält der Verwalter die Post des Gerichtes für die Eigentümergemeinschaft z.B. bei einer Anfechtungsklage eines Eigentümers. Voraussetzung ist, dass der Verwalter nicht selbst Klagegegner eines Wohnungseigentümers ist.

In diesem Fall hat der Gesetzgeber diesen besonderen Vertreter vorgesehen, um mögliche Interessenskonflikte zwischen Eigentümer und Verwalter zu vermeiden.

Aufgrund des Streitgegenstands könnte die Gefahr bestehen, dass der Verwalter die Eigentümergemeinschaft nicht sach- und fristgerecht unterrichtet. Daher können die Eigentümer genau für einen solchen Fall per Mehrheitsbeschluss einen Ersatzzustellungsvertreter sowie dessen Vertreter bestellen. Das WEG sieht hierfür nicht zwingend einen Eigentümer vor, sondern es kann auch ein Externer sein. Die Kosten des Externen für seine Dienstleistung müssen bei der Beschlussfassung bekannt sein.

Hat die Wohnungseigentümergemeinschaft keinen Ersatzzustellungsvertreter gewählt, so kann ein Gericht nach § 45 Absatz 3 WEG einen solchen bestellen. In einem uns bekannt gewordenen Fall aus 2013 wurde vom Gericht ein Stundenhonorar von knapp EUR  60,00 zuzüglich Mehrwertsteuer und Auslagenersatz festgelegt.

Die Hauptaufgabe des Ersatzzustellungsvertreters besteht darin, dass die Schriftstücke des Gerichts an alle Eigentümer in Kopie weitergeleitet werden. Und hierfür muss der Ersatzzustellungsvertreter die aktuellen Anschriften aller Eigentümer kennen. Sofern ihm diese nicht bekannt sind, weil z.B. auch die Anschriften bei Grundbuchamt veraltet sind, dann müssen die Anschriften - auch im Ausland - ermittelt werden. Dies kann sehr aufwendig sein.

Diese Arbeiten kommen auch auf einen Eigentümer zu, der als Zustellungsvertreter bestellt wurde. Daher sollten die für diese Aufgabe gewählten Eigentümer sowie deren Stellvertreter stets eine aktuelle Eigentümerliste mit gültigen Anschriften verfügen.

Wenn eine Verwaltung sorgfältig und zuverlässig arbeitet, dann erscheint der notwendige Einsatz des Ersatzzustellungsvertreters eher unwahrscheinlich. Aber wehe, der andere Fall tritt ein.

14.01.2014 – Dieter Walinski

 

Dies könnte Sie auch interessieren: Jetzt Versicherungsschutz für Ersatzzustellungsvertreter